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Wissen

Der Vorbehalt gegen die Schlusszahlung

Der Auftraggeber zahlt die Schlussrechnung gekürzt und erklärt die Zahlung zur Schlusszahlung? Dann laufen Fristen, die über Ihre Nachforderungen entscheiden.

Von Jeff Gaedecke, B.Eng. · Aktualisiert am

Was die Schlusszahlung bewirkt

Nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B schließt die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung Nachforderungen aus, wenn der Auftraggeber schriftlich über die Schlusszahlung unterrichtet und auf diese Wirkung hingewiesen hat. Das gilt auch für früher gestellte, aber unerledigte Forderungen, wenn sie nicht nochmals vorbehalten werden.

Die Fristen

§ 16 Abs. 3 Nr. 5 VOB/B setzt zwei Fristen: Der Vorbehalt ist innerhalb von 28 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Schlusszahlung zu erklären. Er wird hinfällig, wenn nicht innerhalb von weiteren 28 Tagen eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn das nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird.

PunktRegel / Inhalt
Mitteilung über die SchlusszahlungFristbeginn – Zugang notieren
Vorbehalt erkläreninnerhalb von 28 Tagen
Rechnung oder Begründunginnerhalb von weiteren 28 Tagen
DanachNachforderungen ausgeschlossen

So formulieren Sie den Vorbehalt

„Bitte nochmals prüfen“ oder „wir sind mit der Kürzung nicht einverstanden“ sind kein ausreichender Vorbehalt. Erklären Sie ausdrücklich, dass Sie sich die Forderungen aus der Schlussrechnung, soweit sie nicht gezahlt wurden, vorbehalten – und benennen Sie die Positionen und Beträge. In der Begründung setzen Sie sich mit jeder Kürzung auseinander.

Wann die Regel nicht greift

Die Ausschlusswirkung ist an Bedingungen geknüpft. Fehlt der schriftliche Hinweis des Auftraggebers, greift sie nicht. Weichen die Vertragsbedingungen des Auftraggebers in wesentlichen Punkten von der VOB/B ab, kann die Regel als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam sein. Das ist im Einzelfall rechtlich zu prüfen. Unser Rat bleibt: Halten Sie die Fristen trotzdem ein – sicher ist sicher.

JG

Jeff Gaedecke, B.Eng.

Geschäftsführer, Ingenieur (B.Eng.) mit 14 Jahren Bauleitung im Tief- und Straßenbau. Gründer des Nachtragslotsen.

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Häufige Fragen

Reicht eine E-Mail für den Vorbehalt?

Wenn der Zugang beweisbar ist, ja. Viele Unternehmen versenden ihn zusätzlich per Einschreiben.

Was, wenn ich die 28 Tage verpasst habe?

Lassen Sie prüfen, ob die Voraussetzungen der Ausschlusswirkung überhaupt vorliegen – etwa der schriftliche Hinweis des Auftraggebers.

Gilt das auch für Nachträge, die nie beauftragt wurden?

Ja. Alle unerledigten Forderungen müssen vorbehalten werden.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine baubetriebliche Informationen auf Grundlage der VOB/B (Fassung 2016) und des BGB wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; maßgeblich sind Ihr Vertrag und die vereinbarten Vertragsbedingungen.

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