Nachtragsmanagement für den Rohbau
Im Rohbau ändern sich Pläne laufend – oft ohne ausdrückliche Anordnung. Wer jeden neuen Planindex mit dem Angebotsstand vergleicht, findet die versteckten Nachträge.
Versteckte Anordnungen in neuen Plänen
Ausführungspläne gelten oft als bloße „Konkretisierung“ der Planung. In Wahrheit enthalten sie häufig Änderungen: andere Bewehrung, zusätzliche Aussparungen, geänderte Wandstärken, neue Durchbrüche. Wer sie ohne Prüfung baut, baut sie umsonst. Wir führen eine Planeingangsliste und vergleichen jeden Index mit dem Stand bei Angebotsabgabe.
Typische Nachtragsquellen im Rohbau
Die ATV DIN 18330 (Mauerarbeiten) und DIN 18331 (Betonarbeiten) regeln Nebenleistungen und Besondere Leistungen. Häufig übersehen werden:
| Punkt | Regel / Inhalt |
|---|---|
| Aussparungen, Schlitze und Durchbrüche | Herstellen und Schließen |
| Stürze und Abfangungen | zusätzlich zur Planung |
| Winterbaumaßnahmen | Schutz, Heizen, Abdecken |
| Abdeckungen und Umwehrungen | über die eigene Nutzung hinaus vorhalten |
| Planänderungen nach Angebotsstand | geänderte Leistung nach § 2 Abs. 5 |
| Wartezeiten auf Pläne und Freigaben | Behinderung, Bauzeit |
Bauzeit im Rohbau
Fehlende Bewehrungspläne, späte Freigaben der Statik oder eine verschobene Baugenehmigung bringen den Rohbau zum Stehen. Jede Wartezeit braucht eine Anzeige, und die Verzögerung muss im Terminplan nachvollziehbar werden. Wir helfen, Ihren Soll-Ablauf aufzustellen und Störungen sauber zu dokumentieren – die Grundlage jedes Bauzeitnachtrags.
Häufige Fragen
Sind Aussparungen nicht Nebenleistung?
Das hängt von Art und Umfang ab. Die ATV unterscheidet hier genau – nachträglich herzustellende oder zu schließende Aussparungen sind häufig Besondere Leistungen.
Was tun, wenn Pläne zu spät kommen?
Pläne rechtzeitig mit Termin anfordern und bei Verzug sofort Behinderung anzeigen. Ohne Anforderung fehlt später die Grundlage.
Unterstützen Sie auch bei Schalungs- und Bewehrungsmehrmengen?
Ja. Mengen werden positionsgenau gegen das LV geprüft und bei Abweichung über 10 % neu bepreist.
Baubetriebliche und kalkulatorische Leistungen – keine Rechtsberatung. Rechtliche Prüfungen im Einzelfall übernimmt auf Wunsch ein Partner aus dem Baurecht.
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