Nachtragsmanagement für Ausbaugewerke
Ausbaugewerke stehen am Ende der Kette: Vorleistungen sind spät oder mangelhaft, andere Gewerke verschmutzen fertige Flächen, und der Termin rückt näher. Die VOB/C kennt dafür viele Besondere Leistungen – man muss sie nur geltend machen.
Vorleistungen und Untergrund
Bevor Sie anfangen, müssen Sie den Untergrund und die Vorleistungen anderer Unternehmer prüfen und Bedenken schriftlich anmelden, wenn etwas nicht passt. Das schützt Sie vor Mängelhaftung – und ist die Grundlage für Nachträge, wenn zusätzliche Vorarbeiten nötig werden: Spachteln eines schlechten Untergrunds, Ausgleichen von Toleranzen, Trocknen oder Heizen.
Typische Nachtragsquellen im Ausbau
Je Gewerk regelt die passende ATV, was gesondert zu vergüten ist. Beispiele, die wir häufig finden:
| Punkt | Regel / Inhalt |
|---|---|
| Trockenbau (DIN 18340) | Gerüste über 3,50 m, Aussparungen herstellen, Anarbeiten an Installationen, Brand- und Schallschutz über das Beschriebene |
| Maler (DIN 18363) | höhere Spachtelqualität, Reinigen von Fremdverschmutzung, Schutz fremder Leistungen, Musterflächen |
| Estrich (DIN 18353) | Heizen bei ungeeigneten Bedingungen, zusätzliche Dämmlagen |
| Putz (DIN 18350) | Kleinflächen, Leibungen, Schließen von Schlitzen |
| Alle Gewerke | Wartezeiten, Umsetzen, Arbeiten in Abschnitten nach Anordnung |
Unterbrechungen und Abschnitte
Wer im Ausbau mehrfach anrücken muss, weil Bereiche nicht fertig sind, hat Mehrkosten für Umsetzen, Einarbeiten und längere Vorhaltung. Das ist anzuzeigen – im Zweifel als Behinderung und als angeordnete Änderung des Ablaufs. Wir dokumentieren jedes Anrücken und rechnen die Mehrkosten nachvollziehbar.
Häufige Fragen
Müssen wir Bedenken immer schriftlich anmelden?
Ja, und zwar an den Auftraggeber, unverzüglich und vor Ausführung. Nur so werden Sie von der Mängelhaftung frei.
Bekommen wir Reinigung fremder Verschmutzung bezahlt?
Reinigung von Verschmutzungen, die andere verursacht haben, ist nach vielen ATV eine Besondere Leistung. Belegen Sie den Zustand mit Fotos vor Beginn.
Lohnt sich das für kleine Ausbauaufträge?
Bei vielen kleinen Aufträgen kann sich eine Prüfung der Standard-Vertragsbedingungen Ihrer Auftraggeber lohnen – die Muster wiederholen sich.
Baubetriebliche und kalkulatorische Leistungen – keine Rechtsberatung. Rechtliche Prüfungen im Einzelfall übernimmt auf Wunsch ein Partner aus dem Baurecht.
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