Nachtragsmanagement für Abbruch und Rückbau
Kein Gewerk hat so viele Überraschungen wie der Rückbau im Bestand. Genau deshalb steckt hier das größte Nachtragspotenzial – wenn man weiß, wo man suchen muss. Unsere Referenz: rund 1 Mio. € Auftrag, 310.000 € beauftragte Nachträge nach zwei Wochen.
Bestand ist Sache des Auftraggebers
Der Bestand, den Sie zurückbauen, ist der „Stoff“, den der Auftraggeber stellt. Weicht er von der Beschreibung ab – andere Bauteile, dickere Decken, unerwartete Einbauten, andere Materialien –, ist das eine Abweichung vom Bausoll, die zu vergüten ist. Fehlen im LV die Angaben, die nach VOB/C Abschnitt 0 zu machen gewesen wären, etwa zur Historie, zur Kontamination oder zur Zugänglichkeit, dürfen Sie vom Normalfall ausgehen.
Beigefügte Gutachten und Bauteilöffnungen begrenzen das Bausoll. Zeigt die Wirklichkeit etwas anderes, ist das keine „Erschwernis“, die Sie hätten einpreisen müssen, sondern eine Abweichung – wenn sie belegt ist.
Typische Nachtragsquellen im Abbruch
In unseren Abbruchprojekten finden wir immer wieder dieselben Muster. Die ATV DIN 18459 regelt, was Nebenleistung und was Besondere Leistung ist.
| Punkt | Regel / Inhalt |
|---|---|
| Abweichender Bauzustand | andere Bauteile, Materialien, Mengen als beschrieben |
| Schadstoffe nicht oder falsch beschrieben | Asbest, PAK, KMF – zusätzliche Schutz- und Entsorgungsleistungen |
| Entsorgungsmengen und -klassen | mehr oder höher belastetes Material als im LV |
| Sicherung verbleibender Bauteile | Abfangungen, Statik – oft Besondere Leistung |
| Lärm- und Staubminderung über das Übliche | Auflagen von Behörden oder Nachbarn |
| Bergen zu erhaltender Bauteile | Ausbau, Schutz, Lagerung |
| Gerüste über 3,50 m Arbeitshöhe | häufig Besondere Leistung |
Bauzeit im Rückbau
Abbruchbaustellen werden besonders oft gestoppt: Schadstofffunde, fehlende Freigaben, Entscheidungen zu unerwarteten Bauteilen, Auflagen der Denkmalpflege. Jeder Stopp braucht eine Behinderungsanzeige, und das Warten auf die Entscheidung des Auftraggebers ist getrennt von der eigentlichen Mehrleistung abzurechnen. Wir halten beides auseinander und dokumentieren die Dauer – denn ohne Dauer kein Geld.
Häufige Fragen
Wir haben die Schadstoffe nicht eingepreist – zu Recht?
Wenn das LV und die beigefügten Gutachten sie nicht beschreiben, dürfen Sie in der Regel vom Normalfall ausgehen. Zusätzliche Leistungen sind dann zu vergüten. Das prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen.
Was ist mit Mehrmengen bei der Entsorgung?
Mehrmengen über 10 % führen zu einem neuen Preis; höher belastetes Material ist oft eine geänderte Leistung. Beides muss belegt werden – mit Wiegescheinen und Analysen.
Arbeiten Sie auch für Nachunternehmer im Abbruch?
Ja. Viele unserer Mandanten sind Nachunternehmer von Generalunternehmern oder Wohnungsbaugesellschaften.
Baubetriebliche und kalkulatorische Leistungen – keine Rechtsberatung. Rechtliche Prüfungen im Einzelfall übernimmt auf Wunsch ein Partner aus dem Baurecht.
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- Festpreis nach Auftragssumme – vorab bekannt
- Potenzial- und Risikoliste, Register, Fristenplan
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