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Leistung · Claim-Management

Claim-Management Bau für Auftragnehmer

Große Baukonzerne haben eigene Claim-Abteilungen, Auftraggeber haben Projektsteuerer und Juristen. Mittelständische Bauunternehmen haben meist nur eine überlastete Bauleitung. Wir sind Ihre ausgelagerte Claim-Abteilung – baubetrieblich, kalkulatorisch, praxisnah.

Was Claim-Management bedeutet

Claim-Management ist das systematische Erkennen, Anmelden, Belegen und Durchsetzen von Ansprüchen aus dem Bauvertrag: geänderte und zusätzliche Leistungen, Mengenänderungen, Behinderungen, Bauzeitverlängerung und Beschleunigung. Auf Auftraggeberseite heißt das Gegenstück Anti-Claim-Management – dort wird jede Forderung auf Lücken geprüft. Wer als Auftragnehmer nicht genauso strukturiert arbeitet, verliert.

Die Bausteine

Gutes Claim-Management beginnt nicht mit dem Nachtrag, sondern mit dem Vertrag. Wir arbeiten in festen Bausteinen, die aufeinander aufbauen.

PunktRegel / Inhalt
Bausoll-Ist-PrüfungLV, Vorbemerkungen, Pläne, VOB/C gegen Ausführung
RegisterAbweichungen, Nachträge, Bedenken, Behinderungen, Fristen
AnzeigenBedenken, Behinderung, Mehrvergütung – fristgerecht
Nachträgeprüfbar, aus der Urkalkulation gerechnet
BauzeitFristverlängerung, Bauzeitnachtrag
AbschlussMengenausgleich, Schlussrechnung, Vorbehalte

Für wen sich das lohnt

Für Bau-, Abbruch-, Tief- und Ausbaufirmen mit öffentlichen oder gewerblichen Aufträgen ab etwa einer Viertelmillion Euro – vor allem, wenn die Ausschreibung lückenhaft war, im Bestand gebaut wird oder der Auftraggeber viel ändert. Aus unseren Projekten sind 10 bis 20 % zusätzliches Auftragsvolumen ein realistischer Erfahrungswert. Bezahlt wird über eine Grundpauschale und einen Erfolgsanteil von 10 % auf beauftragte Nachträge.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Claim-Management von Nachtragsmanagement?

Die Begriffe werden oft gleich verwendet. Claim-Management umfasst neben Nachträgen auch Bauzeit-, Behinderungs- und Schadensersatzansprüche sowie die Abwehr von Gegenforderungen.

Verschlechtert das die Beziehung zum Auftraggeber?

Im Gegenteil: Sachliche, prüfbare Unterlagen verkürzen Diskussionen. Streit entsteht meist, wenn Forderungen unklar oder zu spät kommen.

Arbeiten Sie auch für Nachunternehmer?

Ja. Für Nachunternehmer eines Generalunternehmers gelten dieselben Mechanismen – oft mit noch strengeren Vertragsbedingungen.

Baubetriebliche und kalkulatorische Leistungen – keine Rechtsberatung. Rechtliche Prüfungen im Einzelfall übernimmt auf Wunsch ein Partner aus dem Baurecht.

Festpreis · wird angerechnet

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Schicken Sie uns die Eckdaten – wir melden uns innerhalb eines Werktags mit Ihrem Festpreis und dem Upload-Link für Ihre Unterlagen.

  • Festpreis nach Auftragssumme – vorab bekannt
  • Potenzial- und Risikoliste, Register, Fristenplan
  • Wird bei laufender Steuerung voll angerechnet
  • Deutschlandweit – komplett digital möglich
Lieber direkt sprechen?
0162 2105608 · info@nachtragslotse.de
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