Claim-Management Bau für Auftragnehmer
Große Baukonzerne haben eigene Claim-Abteilungen, Auftraggeber haben Projektsteuerer und Juristen. Mittelständische Bauunternehmen haben meist nur eine überlastete Bauleitung. Wir sind Ihre ausgelagerte Claim-Abteilung – baubetrieblich, kalkulatorisch, praxisnah.
Was Claim-Management bedeutet
Claim-Management ist das systematische Erkennen, Anmelden, Belegen und Durchsetzen von Ansprüchen aus dem Bauvertrag: geänderte und zusätzliche Leistungen, Mengenänderungen, Behinderungen, Bauzeitverlängerung und Beschleunigung. Auf Auftraggeberseite heißt das Gegenstück Anti-Claim-Management – dort wird jede Forderung auf Lücken geprüft. Wer als Auftragnehmer nicht genauso strukturiert arbeitet, verliert.
Die Bausteine
Gutes Claim-Management beginnt nicht mit dem Nachtrag, sondern mit dem Vertrag. Wir arbeiten in festen Bausteinen, die aufeinander aufbauen.
| Punkt | Regel / Inhalt |
|---|---|
| Bausoll-Ist-Prüfung | LV, Vorbemerkungen, Pläne, VOB/C gegen Ausführung |
| Register | Abweichungen, Nachträge, Bedenken, Behinderungen, Fristen |
| Anzeigen | Bedenken, Behinderung, Mehrvergütung – fristgerecht |
| Nachträge | prüfbar, aus der Urkalkulation gerechnet |
| Bauzeit | Fristverlängerung, Bauzeitnachtrag |
| Abschluss | Mengenausgleich, Schlussrechnung, Vorbehalte |
Für wen sich das lohnt
Für Bau-, Abbruch-, Tief- und Ausbaufirmen mit öffentlichen oder gewerblichen Aufträgen ab etwa einer Viertelmillion Euro – vor allem, wenn die Ausschreibung lückenhaft war, im Bestand gebaut wird oder der Auftraggeber viel ändert. Aus unseren Projekten sind 10 bis 20 % zusätzliches Auftragsvolumen ein realistischer Erfahrungswert. Bezahlt wird über eine Grundpauschale und einen Erfolgsanteil von 10 % auf beauftragte Nachträge.
Häufige Fragen
Was unterscheidet Claim-Management von Nachtragsmanagement?
Die Begriffe werden oft gleich verwendet. Claim-Management umfasst neben Nachträgen auch Bauzeit-, Behinderungs- und Schadensersatzansprüche sowie die Abwehr von Gegenforderungen.
Verschlechtert das die Beziehung zum Auftraggeber?
Im Gegenteil: Sachliche, prüfbare Unterlagen verkürzen Diskussionen. Streit entsteht meist, wenn Forderungen unklar oder zu spät kommen.
Arbeiten Sie auch für Nachunternehmer?
Ja. Für Nachunternehmer eines Generalunternehmers gelten dieselben Mechanismen – oft mit noch strengeren Vertragsbedingungen.
Baubetriebliche und kalkulatorische Leistungen – keine Rechtsberatung. Rechtliche Prüfungen im Einzelfall übernimmt auf Wunsch ein Partner aus dem Baurecht.
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- Potenzial- und Risikoliste, Register, Fristenplan
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