Nachtragsmanagement für Garten- und Landschaftsbau
Außenanlagen sind das letzte Gewerk – und das, an dem sich alle Änderungen der Vorgewerke sammeln. In unserem Referenzprojekt im öffentlichen Wohnungsbau wuchs das Auftragsvolumen von 598.000 € auf 2,1 Mio. €.
Warum im GaLaBau so viel geändert wird
Wenn die Außenanlagen beginnen, haben Rohbau, Leitungsbau und Fassade schon ihre Spuren hinterlassen: Höhen stimmen nicht, Flächen sind verdichtet oder verschmutzt, Leitungen liegen anders als geplant. Dazu kommen späte Planänderungen, neue Wünsche der Wohnungsbaugesellschaft, Auflagen zur Regenwasserbewirtschaftung und ein Übergabetermin, der nicht wackeln darf. Jede dieser Änderungen ist ein möglicher Nachtrag – wenn sie angezeigt und belegt wird.
Typische Nachtragsquellen im GaLaBau
Diese Punkte finden wir in fast jeder Außenanlage. Viele davon sind klein – in der Summe machen sie den Unterschied.
| Punkt | Regel / Inhalt |
|---|---|
| Planänderungen und neue Ausführungspläne | Index für Index gegen den Angebotsstand prüfen |
| Mehrmengen bei Belägen, Einfassungen, Boden | über 10 % neuer Preis |
| Bodenverbesserung, Bodenaustausch | wenn der vorgefundene Boden abweicht |
| Entwässerung und Versickerung | zusätzliche Rinnen, Rigolen, Abläufe |
| Schäden und Verschmutzung durch Vorgewerke | Reinigung, Wiederherstellung |
| Pflege über die vereinbarte Dauer hinaus | verschobene Abnahme verlängert die Pflege |
| Beschleunigung zum Übergabetermin | nur mit Anordnung vergütungsfähig |
Konsequent anzeigen, sauber registrieren
Der Erfolg im Referenzprojekt hatte keinen Trick, sondern ein System: jede Änderung sofort angezeigt, jeder Nachtrag aus der Urkalkulation gerechnet, jede Position im Register mit Status und Wiedervorlage. So geht am Ende nichts verloren – und der Auftraggeber hat keinen Grund, über die Prüfbarkeit zu streiten.
Häufige Fragen
Lohnt sich das auch bei kleinen Außenanlagen?
Ab etwa einer Viertelmillion Euro Auftragssumme fast immer. Bei kleineren Aufträgen kann eine einmalige Startanalyse genügen.
Wie gehen Sie mit Beschleunigungswünschen um?
Beschleunigung ist nur vergütungsfähig, wenn sie angeordnet wurde. Wir sorgen dafür, dass die Anordnung schriftlich vorliegt, bevor Ihre Kolonnen Überstunden machen.
Was ist mit der Pflege bis zur Abnahme?
Verschiebt sich die Abnahme aus Gründen des Auftraggebers, verlängert sich oft auch die Pflegeleistung. Das ist anzuzeigen und gesondert zu vergüten.
Baubetriebliche und kalkulatorische Leistungen – keine Rechtsberatung. Rechtliche Prüfungen im Einzelfall übernimmt auf Wunsch ein Partner aus dem Baurecht.
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