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Leistung · Bauzeit

Bauzeitnachtrag und Behinderung

Fehlende Pläne, ein verspäteter Vorunternehmer, eine angeordnete Unterbrechung: Wenn die Baustelle stockt, entscheidet die Dokumentation, ob Sie mehr Zeit und mehr Geld bekommen. Wir übernehmen Anzeigen, Fristverlängerung und Bauzeitnachtrag.

Ohne Anzeige keine Bauzeit – und meist kein Geld

Nach § 6 Abs. 1 VOB/B müssen Sie eine Behinderung dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen. Es genügt die begründete Befürchtung. Ohne Anzeige zählt die Behinderung nur, wenn sie dem Auftraggeber offenkundig war – und das müssen Sie beweisen. Wer nicht anzeigt, riskiert Verzug und im schlimmsten Fall eine Vertragsstrafe.

Wir formulieren Anzeigen so, dass sie wirken: betroffene Arbeiten und Bereiche, Ursache mit Datum und Beleg, Auswirkung auf den Ablauf, was der Auftraggeber bis wann tun muss, Ihre Leistungsbereitschaft und ein Kostenvorbehalt. Dazu gehören drei Schreiben – Ankündigung, Eintritt und Wegfall der Behinderung.

Fristverlängerung richtig berechnen

Die Ausführungsfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung, einen Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten und gegebenenfalls die Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit (§ 6 Abs. 4 VOB/B). Wir rechnen die Verlängerung in Arbeitstagen nachvollziehbar aus und schlagen dem Auftraggeber einen neuen Termin zur Bestätigung vor.

Bauzeitkosten: die Grundlage entscheidet

Mehrkosten aus gestörtem Bauablauf lassen sich auf unterschiedlichen Wegen geltend machen – mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechenwegen. Wir ordnen jede Störung der passenden Grundlage zu und halten die Wege strikt getrennt, denn vermischte Begründungen gelten schnell als nicht schlüssig.

PunktRegel / Inhalt
Anordnung des Auftraggebers, auch zeitlich§ 2 Abs. 5 VOB/B – Mehrvergütung, kalkulativ fortgeschrieben
Pflichtverletzung des Auftraggebers (z. B. Planverzug)§ 6 Abs. 6 VOB/B – Schadensersatz, Verschulden nötig
Unterlassene Mitwirkung (Pläne, Vorunternehmer, Genehmigung)§ 642 BGB – Entschädigung für die Verzugsdauer
Außergewöhnliche WitterungFristverlängerung ja – normales Winterwetter ist keine Behinderung

Der Bauzeitnachtrag

Ein Bauzeitnachtrag ist mehr als eine Rechnung über Stillstandstage. Er zeigt den geplanten Ablauf, jede Störung mit Beginn, Ende und Belegen, die Auswirkung auf den kritischen Weg und den gestörten Ablauf – ohne Doppelzählung. Danach folgen die Kosten: Baustellengemeinkosten, Gerätevorhaltung, Personal, Allgemeine Geschäftskosten, je nach Grundlage Wagnis und Gewinn.

Wir bauen den Nachtrag aus Ihren Bautagesberichten, Terminplänen, Planeingangslisten, Stunden- und Gerätenachweisen auf. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen früh, was Sie ab sofort dokumentieren sollten.

Häufige Fragen

Reicht ein Eintrag im Bautagebuch?

Nein. Die Behinderungsanzeige muss an den Auftraggeber gehen. Eine E-Mail genügt als Form, sollte aber beweisbar zugehen – am besten an den Auftraggeber und in Kopie an die Bauüberwachung.

Was, wenn ich die Anzeige vergessen habe?

Sofort nachholen. Für die Zukunft wirkt sie in jedem Fall; für die Vergangenheit kommt es auf den Einzelfall an.

Verlängern Nachträge automatisch die Bauzeit?

Nein. Zusätzlicher Zeitbedarf aus Nachträgen muss gesondert angezeigt und im Terminplan fortgeschrieben werden.

Bekomme ich bei Stillstand mein Gerät bezahlt?

Oft ja – wenn die Behinderung angezeigt, die Ursache dem Auftraggeber zuzurechnen und die Vorhaltung belegt ist. Die Höhe hängt von der Grundlage ab.

Ist Winterwetter eine Behinderung?

Nur, wenn die Witterung über das hinausgeht, womit nach langjährigen Wetterdaten zu rechnen war.

Baubetriebliche und kalkulatorische Leistungen – keine Rechtsberatung. Rechtliche Prüfungen im Einzelfall übernimmt auf Wunsch ein Partner aus dem Baurecht.

Festpreis · wird angerechnet

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Schicken Sie uns die Eckdaten – wir melden uns innerhalb eines Werktags mit Ihrem Festpreis und dem Upload-Link für Ihre Unterlagen.

  • Festpreis nach Auftragssumme – vorab bekannt
  • Potenzial- und Risikoliste, Register, Fristenplan
  • Wird bei laufender Steuerung voll angerechnet
  • Deutschlandweit – komplett digital möglich
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