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Wissen

Ein Nachtragsangebot prüfbar aufbauen

„Nicht prüfbar“ ist die häufigste Antwort auf Nachtragsangebote – und oft ist sie berechtigt. Mit einer klaren Struktur nehmen Sie dem Auftraggeber dieses Argument.

Von Jeff Gaedecke, B.Eng. · Aktualisiert am

Die drei Fragen des Prüfers

Wer Ihren Nachtrag prüft, stellt immer dieselben Fragen: Was war vertraglich geschuldet? Was wurde geändert oder zusätzlich gefordert – von wem und wann? Und wie ist der Preis entstanden? Ihr Nachtrag sollte alle drei beantworten, bevor sie gestellt werden.

Aufbau: Anschreiben und Angebot

Bewährt hat sich ein zweiteiliger Aufbau. Das Anschreiben erklärt, was geschuldet war, was sich geändert hat und was das für Preis und Bauzeit bedeutet. Das Angebot enthält Positionen, Mengen, Preise und die Preisermittlung.

Die Preisermittlung

Der Preis muss nachvollziehbar aus der Kalkulation des Objekts fortgeschrieben werden: Lohnstunden mal Verrechnungslohn, Stoffe mit Zuschlag, Geräte, dazu die Zuschläge der Urkalkulation. Nennen Sie den Preismaßstab ausdrücklich – Fortschreibung der Urkalkulation oder tatsächlich erforderliche Kosten mit angemessenen Zuschlägen – und vermischen Sie beides nicht. Ein vereinbarter Nachlass gilt in der Regel auch für Nachträge.

Die Bauzeit nicht vergessen

Der teuerste Fehler: ein beauftragter Nachtrag ohne Zeitkosten und ohne konkreten Vorbehalt. Dann können die Bauzeitfolgen derselben Ursache als abgegolten gelten. Bepreisen Sie zeitabhängige Kosten deshalb im Nachtrag oder behalten Sie sie ausdrücklich und konkret vor – und zeigen Sie den Zeitbedarf gesondert an.

Vor dem Versand

Vier Fragen sollten Sie mindestens mit Ja beantworten können: Ist das Bausoll belegt? Liegt die Anordnung in Textform vor? Ist die Bauzeit angemeldet? Ist der Zugang beweisbar? In unseren Mandaten arbeiten wir mit einer deutlich umfangreicheren Prüfliste – jeder Nachtrag durchläuft sie, bevor er das Haus verlässt.

JG

Jeff Gaedecke, B.Eng.

Geschäftsführer, Ingenieur (B.Eng.) mit 14 Jahren Bauleitung im Tief- und Straßenbau. Gründer des Nachtragslotsen.

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Häufige Fragen

Wie lang sollte ein Nachtrag sein?

So kurz wie möglich, so ausführlich wie nötig. Vier bis fünf Seiten plus Anlagen reichen in den meisten Fällen.

Was, wenn der Auftraggeber gekürzt beauftragt?

Binnen weniger Tage schriftlich reagieren: dem Grunde nach angenommen, Kürzung und Abgeltung widersprochen, Bauzeit vorbehalten.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine baubetriebliche Informationen auf Grundlage der VOB/B (Fassung 2016) und des BGB wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; maßgeblich sind Ihr Vertrag und die vereinbarten Vertragsbedingungen.

Festpreis · wird angerechnet

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