Nachtragsmanagement für Tief- und Straßenbau
Im Tiefbau entscheidet der Baugrund – und der ist Sache des Auftraggebers. Wir kennen das Gewerk aus über 14 Jahren Bauleitung im Tief- und Straßenbau und wissen, wo Nachträge versteckt sind.
Baugrund und Boden: das Risiko des Auftraggebers
Baugrund ist wie Bestand vom Auftraggeber gestellter Stoff. Weicht der angetroffene Boden von den beschriebenen Homogenbereichen ab, liegen Hindernisse im Boden, ist das Grundwasser höher oder der Aushub stärker belastet als ausgeschrieben, ist das eine Abweichung vom Bausoll. Das Baugrundgutachten ist dabei die Messlatte: Zwischen den Aufschlusspunkten darf derselbe Zustand angenommen werden.
Typische Nachtragsquellen im Tiefbau
Die ATV DIN 18300 (Erdarbeiten), DIN 18303 (Verbau) und DIN 18305 (Wasserhaltung) sowie die DIN 18299 für alle Gewerke enthalten zahlreiche Besondere Leistungen, die in Leistungsverzeichnissen gern fehlen.
| Punkt | Regel / Inhalt |
|---|---|
| Abweichende Bodenverhältnisse | andere Homogenbereiche, Fels, Torf, Auffüllungen |
| Hindernisse im Boden | Fundamente, Leitungen, Kampfmittelverdacht |
| Sichern und Umverlegen von Leitungen | oft Besondere Leistung |
| Belasteter Aushub | höhere Einstufung, Entsorgung gelösten Bodens |
| Verbau an Hindernisse anpassen | Mehraufwand gegenüber Regelverbau |
| Umbau der Wasserhaltung | bei geändertem Ablauf oder höherem Grundwasser |
| Verkehrssicherung über den Ansatz hinaus | geänderte verkehrsrechtliche Anordnung |
Leitungsbau und Netzbetreiber
Im Kabel- und Leitungstiefbau kommen Planänderungen, fehlende Leitungsauskünfte, Wartezeiten auf Freigaben und Abschaltungen sowie zusätzliche Querungen hinzu. Für Nachunternehmer von Netzdienstleistern gelten oft eigene Rahmenverträge mit kurzen Fristen. Wir prüfen sie zu Beginn und richten Register und Fristenplan danach aus.
Häufige Fragen
Ist schlechter Boden nicht unser Risiko?
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber das Baugrundrisiko. Entscheidend ist, was im LV und im Gutachten beschrieben war. Alles, was davon abweicht, ist zu prüfen.
Was, wenn kein Bodengutachten vorlag?
Dann hätte der Auftraggeber die Bodenverhältnisse im LV beschreiben müssen. Fehlen die Angaben, gilt der Normalfall als Bausoll.
Unterstützen Sie auch im Straßenbau für Kommunen?
Ja. Gerade öffentliche Auftraggeber müssen vollständig ausschreiben – Lücken im LV führen hier besonders oft zu berechtigten Nachträgen.
Baubetriebliche und kalkulatorische Leistungen – keine Rechtsberatung. Rechtliche Prüfungen im Einzelfall übernimmt auf Wunsch ein Partner aus dem Baurecht.
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