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Wissen

Die Urkalkulation richtig hinterlegen

Die Urkalkulation ist das Fundament jedes Nachtrags. Wer sie nicht hat oder sie falsch aufbaut, verliert später bei Mehrmengen, Mindermengen und Bauzeit bares Geld.

Von Jeff Gaedecke, B.Eng. · Aktualisiert am

Was die Urkalkulation ist

Die Urkalkulation ist die Kalkulation, auf der Ihr Angebot beruht: Für jede Position sind Lohnstunden, Stoffe, Geräte und Nachunternehmerleistungen ausgewiesen, dazu die Zuschläge für Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn. Öffentliche Auftraggeber verlangen mit dem Angebot häufig Formblätter zur Preisermittlung; die Urkalkulation selbst wird oft versiegelt hinterlegt.

Warum sie über Nachträge entscheidet

Nachtragspreise werden aus den Grundlagen der Preisermittlung fortgeschrieben. Wer seine Kalkulation offenlegen kann, liefert dem Auftraggeber den Maßstab gleich mit – und nimmt ihm das Argument „nicht nachvollziehbar“. Bei Mindermengen ist sie unverzichtbar: Nur mit ihr lässt sich zeigen, welcher Deckungsanteil für Gemeinkosten in den entfallenen Mengen steckte.

PunktRegel / Inhalt
Nachträge (§ 2 Abs. 5, 6)Fortschreibung der Preiselemente
Mehrmengen (§ 2 Abs. 3)Trennung der Kostenanteile für den neuen EP
Mindermengen (§ 2 Abs. 3)Nachweis der Unterdeckung bei BGK, AGK, W+G
Bauzeit (§ 642 BGB)Entschädigung auf Kalkulationsbasis

Typische Fehler

Baustellengemeinkosten zu niedrig angesetzt oder in die Einheitspreise eingerechnet, ohne sie erkennbar zu machen. Aufsichtspersonal im Mittellohn versteckt. Keine Trennung zwischen zeitabhängigen und einmaligen Kosten. Eine Kalkulation, die nur als Summenblatt existiert. All das macht spätere Ansprüche aus Bauzeit und Mengen schwer belegbar.

Was tun, wenn sie fehlt?

Dann rekonstruieren wir die Preisgrundlagen nachvollziehbar aus Ihren Angebotsunterlagen, Erfahrungswerten und Marktpreisen. Das ist mehr Aufwand und angreifbarer – aber besser als ein Nachtrag ohne Herleitung. Für künftige Angebote empfehlen wir einen Kalkulationsaufbau, der Gemeinkosten sichtbar ausweist.

JG

Jeff Gaedecke, B.Eng.

Geschäftsführer, Ingenieur (B.Eng.) mit 14 Jahren Bauleitung im Tief- und Straßenbau. Gründer des Nachtragslotsen.

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Häufige Fragen

Muss ich die Urkalkulation dem Auftraggeber geben?

Das regelt der Vertrag. Häufig wird sie versiegelt hinterlegt und nur im Streitfall geöffnet. Für Nachträge legen Sie die relevanten Auszüge offen.

Was, wenn ich zu billig kalkuliert habe?

Der Kalkulationsirrtum wird grundsätzlich fortgeschrieben. Umso wichtiger ist, dass neue Leistungen sauber und vollständig bepreist werden.

Hilft eine nachträglich erstellte Kalkulation?

Als Rekonstruktion ja, sie muss aber nachvollziehbar und plausibel sein.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine baubetriebliche Informationen auf Grundlage der VOB/B (Fassung 2016) und des BGB wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; maßgeblich sind Ihr Vertrag und die vereinbarten Vertragsbedingungen.

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