Nachträge erstellen lassen
Wir schreiben Ihre Nachtragsangebote so, dass der Auftraggeber sie prüfen kann – mit belegtem Bausoll, nachvollziehbarer Preisermittlung aus Ihrer Urkalkulation und einem eigenen Abschnitt zur Bauzeit. Sie unterschreiben und versenden auf Ihrem Briefkopf.
Warum Nachträge abgelehnt werden
Die meisten Nachträge scheitern nicht daran, dass die Mehrleistung fehlt, sondern daran, dass sie nicht belegt ist. Der Auftraggeber fragt: Was genau war vertraglich geschuldet? Wer hat die Änderung angeordnet – und wann? Wie ist der Preis entstanden? Fehlt eine dieser Antworten, landet das Angebot auf dem Stapel „in Prüfung“ und bleibt dort oft bis zur Schlussrechnung.
Ein prüfbarer Nachtrag beantwortet alle drei Fragen schon im Anschreiben. Er zitiert die betroffenen LV-Positionen und Vorbemerkungen, die Pläne mit Index und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C. Er belegt die Anordnung mit Datum und Quelle. Und er leitet jeden Einheitspreis nachvollziehbar aus der Urkalkulation des Objekts ab.
So bauen wir Ihren Nachtrag auf
Jeder Nachtrag besteht bei uns aus einem kurzen Anschreiben und dem eigentlichen Angebot. Das Anschreiben folgt einem festen Schema: Sachverhalt, vertragliches Bausoll, Anlass (geänderte oder zusätzliche Leistung, Bedenken, Mengenänderung), Vorschlag und Vergütung, Auswirkungen auf die Bauzeit und die Bitte um Entscheidung mit Frist.
Das Angebot enthält Positionstexte, eine Positionstabelle mit Bezug zum LV, die Zusammenstellung und die Preisermittlung je Einheit – Lohn, Stoffe, Geräte und Zuschläge aus Ihrer Kalkulation. Zeitabhängige Kosten werden entweder bepreist oder konkret vorbehalten. Das schützt vor der häufigsten Falle: einem beauftragten Nachtrag, mit dem die Bauzeitfolgen derselben Ursache als abgegolten gelten.
| Punkt | Regel / Inhalt |
|---|---|
| Geänderte Leistung (Anordnung) | § 2 Abs. 5 VOB/B |
| Zusätzliche Leistung | § 2 Abs. 6 VOB/B – vor Ausführung ankündigen |
| Leistung ohne Auftrag | § 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B – unverzüglich anzeigen |
| Mengenänderung über 10 % | § 2 Abs. 3 VOB/B |
| BGB-Vertrag ohne VOB/B | §§ 650b, 650c BGB |
Was Sie von uns bekommen
Sie erhalten das fertige Nachtragsangebot als PDF und auf Wunsch als Word-Datei, die Anlagenliste mit Planauszügen, Fotos und Mengenermittlung sowie einen Eintrag im Nachtragsregister mit Wiedervorlage. Antwortet der Auftraggeber nicht, kürzt er oder will er eine Abgeltung aller Ansprüche, bereiten wir die Reaktion vor – sachlich, fristgerecht und so, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Wir arbeiten baubetrieblich und kalkulatorisch. Rechtliche Bewertungen im Einzelfall übernimmt ein Partner aus dem Baurecht, wenn Sie es wünschen.
Häufige Fragen
Erstellen Sie die Nachträge in unserem Namen?
Wir erstellen sie für Sie – Absender bleibt Ihr Unternehmen. Sie prüfen, unterschreiben und versenden auf Ihrem Briefkopf.
Brauchen Sie unsere Urkalkulation?
Ja, wenn vorhanden. Nachtragspreise werden aus der Kalkulation des Objekts fortgeschrieben. Fehlt sie, rekonstruieren wir die Preisgrundlagen nachvollziehbar.
Wie schnell liegt ein Nachtrag vor?
Bei vollständigen Unterlagen meist innerhalb weniger Arbeitstage. Eilige Ankündigungen vor Ausführung bereiten wir am selben Tag vor.
Was ist, wenn die Leistung schon ausgeführt ist?
Auch dann lohnt sich der Nachtrag. Wir prüfen, welche Grundlage trägt, und stellen ihn so, dass die Ansprüche bestmöglich gesichert sind.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. Wir erbringen baubetriebliche und kalkulatorische Leistungen. Für rechtliche Prüfungen arbeiten wir mit einem Partner aus dem Baurecht zusammen.
Baubetriebliche und kalkulatorische Leistungen – keine Rechtsberatung. Rechtliche Prüfungen im Einzelfall übernimmt auf Wunsch ein Partner aus dem Baurecht.
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